Wohngebäude · Einzelmaßnahmen

Sie haben das Angebot. Wir machen den Antrag.

Technische Projektbeschreibung, BAFA-Antrag, nach der Umsetzung der Technische Projektnachweis: Für die Förderung einer Einzelmaßnahme an Ihrem Wohngebäude brauchen Sie einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten. Das ist diese Leistung — standardisiert, zum Festpreis, und ohne dass Sie sich in ein Antragsportal einarbeiten müssen.

Wir sind unabhängig und verkaufen keine Anlagen. Das ist Voraussetzung für den vollen Fördersatz auf die Baubegleitung — und dafür, dass wir Ihnen bei der Angebotsprüfung auch sagen, wenn etwas nicht stimmt.

Antrag anfragen

Der Ablauf — und warum die Reihenfolge zählt

Die BEG kennt eine zwingende Reihenfolge. Wer sie verdreht, verliert die Förderung vollständig — nicht anteilig. Das ist der einzige wirklich harte Teil am Verfahren.

  1. 01

    Angebote einholen

    Sie holen die Angebote Ihrer Fachbetriebe ein — oder wir prüfen sie mit. Wichtig: noch nichts beauftragen.

  2. 02

    Technische Projektbeschreibung

    Wir erstellen die TPB im BAFA-Portal und geben Ihnen die TPB-ID. Sie ist zwei Monate gültig.

  3. 03

    Antrag stellen

    Mit der TPB-ID stellen Sie den Antrag beim BAFA. Erst nach der Eingangsbestätigung darf beauftragt werden.

  4. 04

    Umsetzen

    Ab dem Zuwendungsbescheid haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit. Auf Wunsch begleiten wir die Ausführung.

  5. 05

    Nachweis führen

    Nach Fertigstellung und Bezahlung erstellen wir den TPN, prüfen die Rechnungen und Sie reichen den Verwendungsnachweis ein.

  6. Der eine Fehler, der alles kostet

    Die Bauleistung vor der Antragstellung zu beauftragen — auch mündlich. Wer früher Sicherheit braucht, vereinbart eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag.

Preise

Festpreise statt Stundenzettel

Für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden ist diese Leistung standardisiert genug für einen festen Preis. Sie wissen vorher, was es kostet — und was davon zurückkommt.

LeistungFestpreis netto
TPB und Antragstellung — eine Einzelmaßnahme650 €
TPB und Antragstellung — Paket aus zwei bis drei Maßnahmen1.200 €
TPN, Rechnungsprüfung und Verwendungsnachweis450 € je Maßnahme
Komplettbegleitung — von der Angebotsprüfung bis zum Verwendungsnachweisab 1.900 €
Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheitenauf Anfrage

Für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Alle Preise netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Ein Vor-Ort-Termin, falls erforderlich, kostet 130 € netto und wird bei Beauftragung angerechnet. Kalkuliert auf Basis von 130 € netto je Stunde für den üblichen Umfang — ein Objekt, ein Satz Angebote, die normale Zahl an Rückfragen. Kommen deutlich mehr Angebote, mehrere Varianten oder umfangreiche Abstimmungen hinzu, sprechen wir den Mehraufwand vorher ab; nachberechnet wird nichts, wovon Sie nicht vorher wussten.

Der feste Preis ist möglich, weil der Weg bei Wohngebäuden standardisiert ist: bekannte Bauteilaufbauten, ein überschaubarer Satz an Nachweisen, ein eingespieltes Verfahren. Wir arbeiten hier mit einem hohen Automatisierungsgrad und setzen KI-gestützte Werkzeuge in der Vorprüfung, der Auswertung der Handwerkerangebote und der Dokumentation ein. Das macht die Bearbeitung schnell und den Aufwand vorhersehbar — deshalb nennen wir den Preis vorher, statt Stunden zu zählen.

Häufige Fragen

Was ist eine TPB und wer darf sie erstellen?
Die Technische Projektbeschreibung ist das Dokument, mit dem ein Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen dem BAFA bestätigt, dass die geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Ohne die daraus erzeugte TPB-ID lässt sich kein Antrag stellen. Erstellen darf sie nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist — oder das Fachunternehmen selbst.
Wie lange ist die TPB-ID gültig?
Zwei Monate. Läuft sie ab, bevor der Antrag gestellt ist, muss sie neu erzeugt werden. Für den Technischen Projektnachweis gilt dieselbe Frist von zwei Monaten.
Darf ich den Handwerker vorher beauftragen?
Nein — und das ist der häufigste Fehler. Die Beauftragung der Bauleistung vor Antragstellung ist förderschädlich, auch wenn sie nur mündlich erfolgt ist. Zulässig sind vorab Beratung, Angebotseinholung und -prüfung sowie Lüftungskonzept und Wärmebrückennachweis. Wer früher Sicherheit braucht, schließt den Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ab.
Was kostet mich das am Ende wirklich?
Der technische Anteil unserer Leistung — Fachplanung, Baubegleitung und Nachweisführung — ist nach BEG EM mit 50 Prozent förderfähig, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 Euro förderfähige Ausgaben, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro je Wohneinheit bis maximal 20.000 Euro. Die reine Fördermittelberatung ist nicht förderfähig. Beim Heizungstausch über die KfW gibt es keine separate BAFA-Fachplanungsförderung, dort ist die Fachplanung in die Heizungsförderung eingerechnet.
Ich möchte nach dem Antrag noch eine Maßnahme ergänzen. Geht das?
Nur über einen neuen Vorgang: Es braucht eine neue TPB, einen neuen Antrag und die Stornierung des alten. Die Änderungsmitteilung muss dabei vom Antragsteller selbst an das BAFA gehen, nicht vom Energieberater. Deshalb lohnt es sich, den Maßnahmenumfang vor der TPB sauber festzulegen.
Gilt das auch für ein Gewerbeobjekt oder mehrere Liegenschaften?
Die Festpreise oben sind für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden kalkuliert. Bei Nichtwohngebäuden rechnen wir objektbezogen — nicht aus Prinzip, sondern weil die Aufgabe eine andere ist: Es braucht deutlich mehr Daten, die Zonierung nach Nutzungsprofilen nach DIN V 18599, komplexere Bauteilaufbauten und Anlagentechnik, oft Bestandsunterlagen, die erst zusammengesucht werden müssen, und die Abstimmung läuft über mehrere Beteiligte. Auch der Leistungsumfang ist ein anderer, enger begleitet und tiefer dokumentiert. Dasselbe gilt für Portfolios und Rahmenverträge über mehrere Liegenschaften. Sprechen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen nach einer kurzen Objektprüfung einen Preis.
Muss der Experte unabhängig sein?
Für den vollen Fördersatz von 50 Prozent auf die Baubegleitung ja: Der Energieeffizienz-Experte darf nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu einem bauausführenden Unternehmen stehen. Wir sind unabhängig und verkaufen keine Anlagen — das ist Voraussetzung für die Förderung und, unabhängig davon, für eine ehrliche Angebotsprüfung.

Schicken Sie uns Ihr Angebot

Wir sagen Ihnen innerhalb von zwei Werktagen, ob die Maßnahme förderfähig ist, welche Höchstgrenze für Ihr Gebäude gilt und was der Antrag kostet. Das kostet Sie nichts.

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