Nichtwohngebäude · Hamburg und Umland

Energieausweis nach DIN V 18599

Steht Ihre Fläche leer, tragen die Verbrauchsdaten oft keinen Verbrauchsausweis mehr. Dann muss Ihr Gebäude bilanziert werden. Das können weder Online-Portale noch die meisten Energieberater. Wir machen es zum Festpreis, in zehn Arbeitstagen.

Ab Aufnahme
10 Tage
Vor Ort
0,5 bis 1 Tag
Gültigkeit
10 Jahre

Ausgestellt von einem in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragenen Energieberater für Nichtwohngebäude. Registrierung beim DIBt inklusive. Wann welcher Ausweis zulässig ist, erklärt der Beitrag Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

Brauchen Sie überhaupt einen Bedarfsausweis?

Ab etwa 5 % Leerstand trägt der gemessene Verbrauch keine Aussage mehr.

17 von 20 Einheiten vermietet

Der gemessene Verbrauch beschreibt jetzt den Leerstand, nicht das Gebäude.

Über der Bereinigungsgrenze lässt sich aus Verbrauchsdaten keine belastbare Aussage mehr ableiten. In der Prüfung stellt sich dann meist heraus, dass es ein Bedarfsausweis werden muss. Der wird gerechnet, nicht abgelesen.

Grenzwert nach dena-Leitfaden: mehr als 5 % der Nutzfläche über den Abrechnungszeitraum oder mehr als 10 % in den Wintermonaten. Hamburgs Büromarkt liegt derzeit bei rund 6,7 % Leerstand.

Welchen Ausweis brauchen Sie?

Drei Fragen. Die Antwort ergibt sich aus dem GEG, nicht aus unserem Angebot.

01Stand im Betrachtungszeitraum mehr als 5 % der Nutzfläche leer, oder mehr als 10 % in den Wintermonaten Oktober bis März?
02Liegen vollständige Verbrauchsabrechnungen über drei zusammenhängende Jahre vor, ohne Nutzungsänderung oder Zählerwechsel?
03Handelt es sich um einen Neubau oder eine umfangreiche Sanierung?

Preisrahmen

Büro, Verkauf, Lager, Serverraum, Kantine. Jede Nutzung wird nach DIN V 18599 eigenständig bilanziert. 4 Zonen sind enthalten.

Bilanzierung, 4.000 m² × 0,55 €
2.200
Aufnahme vor Ort, 1 Tag × 950 €
950
Richtwert netto
3.150

Richtwert, kein Angebot. Den Festpreis nennen wir nach kurzer Objektprüfung. Er hängt an Zonierung, Anlagentechnik und Datenlage.

Festpreis anfragen

Der Ablauf

Fünf Schritte, ein Festpreis

  1. 01

    Objektprüfung

    Kurzes Telefonat: Nutzung, Fläche, Datenlage. Danach steht der Festpreis.

  2. 02

    Aufnahme vor Ort

    Ein halber bis ganzer Tag. Wir erfassen Geometrie, Bauteile und Anlagentechnik mit der Kamera, zentimetergenau.

  3. 03

    Modell und Zonierung

    Aus der Aufnahme entsteht das Gebäudemodell mit Zonierung nach Nutzungsprofilen.

  4. 04

    Bilanzierung

    Berechnung nach DIN V 18599 in EVEBI. Geprüft und unterschrieben von einem eingetragenen Energieeffizienz-Experten.

  5. 05

    Ausweis

    Registriernummer beim DIBt, Ausweis als PDF. In der Regel zehn Arbeitstage nach der Aufnahme.

Der Nebeneffekt: Nach der Bilanzierung liegt Ihr Gebäude als Modell vor. Heizlastberechnung, Lüftungskonzept, hydraulischer Abgleich oder eine Sanierungsbetrachtung kosten dann einen Bruchteil, denn die Aufnahme ist bereits bezahlt. Wir rechnen das an.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns fragen

Wann reicht ein Verbrauchsausweis nicht mehr aus?
Wenn im Abrechnungszeitraum mehr als 5 % der Nutzfläche durchgehend leer standen oder mehr als 10 % während der Wintermonate Oktober bis März, greift das Bereinigungsverfahren nicht mehr. Die Verbrauchsdaten haben dann keine ausreichende Aussagekraft über das Gebäude, ein Verbrauchsausweis ist nicht zulässig. Dasselbe gilt, wenn keine vollständigen Abrechnungen über drei zusammenhängende Jahre vorliegen oder die Nutzung sich wesentlich geändert hat.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis rechnet aus, wie viel Energie die bisherigen Nutzer verbraucht haben. Der Bedarfsausweis berechnet, wie viel Energie das Gebäude bei standardisierter Nutzung benötigt, unabhängig vom Nutzerverhalten. Dafür wird das Gebäude nach DIN V 18599 bilanziert: Hülle, Zonierung, Anlagentechnik, Beleuchtung, Lüftung.
Wann brauche ich als Eigentümer überhaupt einen Energieausweis?
Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Er muss dem Interessenten bereits beim ersten Besichtigungstermin vorliegen, auch bei einer Neuvermietung nach Leerstand. Bei Neubau und umfangreicher Sanierung ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel zehn Arbeitstage ab Aufnahme vor Ort. Der Termin vor Ort dauert je nach Objektgröße einen halben bis ganzen Tag.
Was kostet ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?
Der Preis richtet sich nach Nettogrundfläche, Zonierung und Anlagentechnik. Als Richtwert liegt er zwischen 0,45 und 0,95 €/m². Den Festpreis nennen wir nach einer kurzen Objektprüfung, die Aufnahme vor Ort ist enthalten.
Warum kostet das mehr als ein Online-Energieausweis für 25 Euro?
Online-Anbieter erstellen Verbrauchsausweise: Sie tragen drei Verbrauchswerte in ein Formular ein. Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 verlangt die Bilanzierung des Gebäudes, also Aufnahme, Zonierung, Bauteilaufbauten und Anlagentechnik. Das lässt sich nicht automatisieren, und für leerstehende Objekte gibt es keine Alternative.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.

Anfrage

Festpreis in 24 Stunden

Schreiben Sie uns Objektart, Fläche und wann der Ausweis vorliegen muss. Wir prüfen die Datenlage und nennen den Festpreis, ohne Vertriebsschleife.

Ihre Angaben nutze ich ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.