IFB Hamburg: Zuschüsse für Wärmeschutz im Bestand, je Bauteil
In Hamburg kommt zur Bundesförderung die IFB dazu. Ihr Programm für den Wärmeschutz zahlt nicht in Prozent, sondern in festen Euro je Quadratmeter Bauteilfläche — und das lässt sich mit der BAFA kombinieren.
Fördersätze und Deckel ändern sich häufig. Die Angaben tragen den Stand Juli 2026; vor einem Antrag prüfen wir sie gegen die dann gültige Richtlinie.
Feste Sätze je Bauteil
Anders als der BEG-Deckel, der an der Wohneinheit hängt, zahlt das IFB-Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ bauteilbezogen. Für selbstgenutztes Eigentum gelten (Stand Februar 2025) unter anderem: Außendämmung der Fassade 42,10 €/m², Steildach 43,50 €/m², Flachdach 58,30 €/m², oberste Geschossdecke 25,30 €/m², Kellerdecke und Wände gegen Erdreich 12,70 €/m².
Beim Fenstertausch sind es 163 € je Quadratmeter Fensterfläche, für eine Wärmeschutz-Außentür 231 € je Stück. Für nachhaltige Dämmstoffe (Blauer Engel oder natureplus) kommen 18 €/m² obendrauf.
Der Modernisierungsbonus
Bei bis zu drei Wohneinheiten gibt es einen Aufschlag, wenn mehrere Bauteile zugleich angegangen werden: plus 20 Prozent bei drei Maßnahmen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen, plus 30 Prozent ab vier. Wer ohnehin ein Paket schnürt, holt hier spürbar mehr heraus.
Kombination mit der Bundesförderung
Das IFB-Programm ist mit der BAFA grundsätzlich kombinierbar (außer bei der Baubegleitung). Wie überall gilt der Deckel für alle öffentlichen Mittel zusammen: höchstens 60 Prozent der Ausgaben. Genau dieses Kombinieren ist die Kunst — aus 15 Prozent Basisförderung können mit IFB und der richtigen Antragsreihenfolge deutlich mehr werden.
Nicht verwechseln
Für Mietwohngebäude gibt es einen anderen IFB-Mechanismus (RISE) mit Obergrenzen je Quadratmeter Wohnfläche, gestaffelt nach Zielstandard. Das hier beschriebene WSG-Programm mit den Bauteilzuschüssen ist für Eigentum und Einfamilienhäuser der richtige Weg.
Häufige Fragen
- Welchen U-Wert muss ich für die Förderung erreichen?
- Die Förderung verlangt schärfere Werte als das Gesetz: Außenwand 0,20, Dach 0,14, Kellerdecke 0,25 und Fenster Uw 0,95 W/(m²K). Das Gebäudeenergiegesetz gibt sich mit 0,24 (Wand wie Dach), 0,30 und 1,30 zufrieden — wer nur das Gesetz erfüllt, bekommt kein Geld.
Quellen und Grundlagen
- IFB Hamburg: Förderrichtlinie „Wärmeschutz im Gebäudebestand“, Fördersätze Stand Februar 2025
- Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (Kumulierungsregeln)
- BEG EM: Technische Mindestanforderungen (U-Wert-Zielwerte, Stand Juli 2026)