Der iSFP-Bonus: die fünf Prozentpunkte sind nicht der Punkt
Beworben werden fünf Prozentpunkte extra. Das ist richtig, aber nebensächlich. Der Wert des Sanierungsfahrplans liegt woanders: im Förderdeckel.
Fördersätze und Deckel ändern sich häufig. Die Angaben tragen den Stand Juli 2026; vor einem Antrag prüfen wir sie gegen die dann gültige Richtlinie.
Was der iSFP-Bonus ist
Der iSFP-Bonus gibt fünf Prozentpunkte zusätzlich auf Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG EM), wenn die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird. Für den Heizungstausch und die Baubegleitung gilt er nicht.
Seit der Richtlinie vom 17. Juli 2026 gilt der Bonus zudem nur unter zwei Bedingungen: Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 30.000 Euro betragen, und die fünf Prozentpunkte werden nur auf den Teil der Ausgaben angerechnet, der die Höchstgrenze ohne iSFP übersteigt — nicht mehr auf die gesamte Summe. Bei der ersten Wohneinheit ist das die Tranche zwischen 30.000 und 60.000 Euro; der maximale Mehrzuschuss aus dem Bonus liegt dort also bei 1.500 Euro.
Der eigentliche Hebel: der Deckel
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind seit Juli 2026 nach Wohneinheiten gestaffelt und gelten je Gebäude und Kalenderjahr: ohne Fahrplan 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP verdoppelt sich jede Stufe — auf 60.000, 30.000 und 15.000 €.
Am Beispiel eines Vierparteienhauses: Mit Fahrplan sind 150.000 € förderfähig (60.000 € plus dreimal 30.000 €) statt 75.000 € ohne. Das ist der eigentliche Wert des iSFP — nicht die fünf Prozentpunkte, mit denen geworben wird. Und weil die Grenzen je Kalenderjahr gelten, lässt sich der Rahmen bei gestaffelter Umsetzung mehrfach ausschöpfen.
Eine im Fahrplan als Einheit beschriebene Maßnahme, etwa „alle Fenster tauschen“, darf zudem in Etappen umgesetzt werden, und jede Etappe kann einzeln gefördert werden — solange das Ganze innerhalb der 15 Jahre abgeschlossen ist.
Selbstnutzer und Vermieter werden ungleich behandelt
Der Klimageschwindigkeitsbonus (nach der Reform vom Juli 2026 noch 16 Prozentpunkte, ab Februar 2027 halbjährlich sinkend) und der Einkommensbonus gelten ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer und selbstgenutzte Wohneinheiten. Wer vermietet, bekommt sie nicht.
Der Einkommensbonus ist gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozentpunkte bis 30.000 Euro, 30 Prozentpunkte über 30.000 bis 40.000 Euro und 10 Prozentpunkte über 40.000 bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen pauschal und einmalig um 10.000 Euro. Die Förderquote ist insgesamt bei 80 Prozent gedeckelt (bis 30.000 Euro, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro), sonst bei 70 Prozent.
Für vermietende Eigentümer bleibt es bei 30 Prozent auf die Heizung, 15 Prozent auf die Gebäudehülle und dem iSFP-Bonus auf den oberen Teil. Das ist weniger, als vielerorts beworben wird — aber es ist die Zahl, mit der Sie rechnen können.
Und der ehrliche Satz dazu
Nicht jede förderfähige Maßnahme lohnt sich. Es geht nicht darum, das Maximum mitzunehmen, sondern das Richtige für dieses eine Gebäude. Manche Maßnahme ist förderfähig und trotzdem falsch.
Häufige Fragen
- Bekomme ich die Förderung nur mit Kredit?
- Nein. Bei Einzelmaßnahmen gibt es den Zuschuss ohne jeden Kredit. An einen Kredit gebunden ist nur die Effizienzhaus-Komplettförderung über das KfW-Programm.
- Stimmt es, dass es bis zu 70 Prozent Förderung gibt?
- Für selbstnutzende Eigentümer beim Heizungstausch: ja, unter Bedingungen. Für vermietende Eigentümer: nein — die einkommens- und selbstnutzungsabhängigen Boni entfallen dort.
Quellen und Grundlagen
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026, Nr. 8.3.1 (Höchstgrenzen) und Nr. 8.4.2 (iSFP-Bonus)
- BAFA: Merkblatt zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)