Warum die Amortisationszeit die falsche Zahl ist

„Das amortisiert sich nie“ ist das häufigste Argument gegen eine Sanierung — und oft das falsche. Die einfache Amortisationszeit ignoriert genau das, was über die Wirtschaftlichkeit entscheidet: Nutzungsdauer, Förderung und den Wert des Gebäudes danach.

Fördersätze und Deckel ändern sich häufig. Die Angaben tragen den Stand Juli 2026; vor einem Antrag prüfen wir sie gegen die dann gültige Richtlinie.

Warum Payback täuscht

Die einfache Amortisationszeit teilt die Investition durch die jährliche Einsparung. Fertig. Was sie ausblendet: wie lange die Maßnahme danach noch wirkt, welche Förderung die Investition senkt, und wie sich Energiepreise und Objektwert entwickeln. Eine Maßnahme mit 20 Jahren Payback, die 40 Jahre hält und zur Hälfte gefördert ist, kann hochwirtschaftlich sein — die Payback-Zahl allein sagt das nie.

Aussagekräftiger ist der interne Zinsfuß: der Zinssatz, bei dem der Kapitalwert der Investition über ihre gesamte Lebensdauer null ergibt. Als grobe Orientierung gilt ein Wert über 4 Prozent als solide, über 6 Prozent als sehr gut, über 8 Prozent als top.

Drei Maßnahmen, drei völlig verschiedene Bilder

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar. Eine Außenwanddämmung für 20.000 Euro, die 1.500 Euro pro Jahr spart und 20 Jahre hält, erreicht einen internen Zinsfuß von rund 5,9 Prozent — solide. Eine Wärmepumpe für 28.000 Euro, abzüglich 12.000 Euro Förderung, mit 1.800 Euro Ersparnis pro Jahr über 18 Jahre, liegt bei 8 bis 12 Prozent — sehr gut, vor allem wegen der Förderung.

Und der Fenstertausch? 15.000 Euro, 300 Euro Ersparnis im Jahr, 30 Jahre Lebensdauer — das ergibt nur 1 bis 2 Prozent. Nach reiner Payback-Logik wäre die Dämmung „gut“ und die Fenster „schlecht“. Tatsächlich sind Fenster energetisch sinnvoll, aber als reine Sparinvestition schwach; ihr Wert liegt in Komfort, Schallschutz und Bausubstanz. Wer nur auf die Amortisationszeit schaut, verwechselt diese Kategorien.

CAPEX, OPEX und der Wert danach

Aus Sicht eines Bestandshalters ist eine Sanierung mehr als eine Sparmaßnahme. Sie verschiebt Geld von den laufenden Betriebskosten in eine einmalige Investition — und das hat drei Effekte, die keine Payback-Zahl erfasst: Die Nebenkosten sinken, was die Fläche vermietbarer macht. Der Instandhaltungsstau löst sich, statt sich aufzustauen. Und der Objektwert steigt, weil ein effizientes Gebäude besser bewertet, leichter finanziert und weniger vom Stranding-Risiko bedroht ist.

Wichtig ist dabei die saubere Trennung: Was ohnehin als Instandsetzung fällig ist, gehört nicht der energetischen Maßnahme angelastet. Nur die energetischen Mehrkosten sind die eigentliche Investition — und genau auf sie bezogen sieht die Rechnung oft deutlich besser aus, als das Bauchgefühl sagt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Amortisationszeit und Kapitalwert?
Die Amortisationszeit sagt nur, wann sich eine Investition zurückgezahlt hat, und ignoriert alles danach. Der Kapitalwert — und der daraus abgeleitete interne Zinsfuß — bewertet den gesamten Zahlungsstrom über die Lebensdauer, inklusive Förderung, Restnutzungsdauer und Zeitwert des Geldes. Für Investitionsentscheidungen ist er die belastbarere Größe.
Muss ich die ohnehin fälligen Instandhaltungskosten mitrechnen?
Für die Wirtschaftlichkeit der energetischen Maßnahme: nein — im Gegenteil. Wenn eine Fassade ohnehin saniert werden muss, sind nur die energetischen Mehrkosten (die Dämmung) die eigentliche Investition. Diese Trennung entscheidet oft darüber, ob eine Maßnahme „teuer“ oder „günstig“ aussieht.
Zählt die Förderung wirklich so stark?
Ja. Im Beispiel der Wärmepumpe hebt die Förderung den internen Zinsfuß von einem mittelmäßigen auf einen sehr guten Wert. Deshalb ist die Förderstrategie kein Nebenschauplatz, sondern Teil der Wirtschaftlichkeitsrechnung — und ein Grund, warum eine Maßnahme ohne Förderung ganz anders zu bewerten ist als mit.

Quellen und Grundlagen

  • Interner Zinsfuß und Kapitalwertmethode — Standardverfahren der dynamischen Investitionsrechnung
  • BKI Baukosten — Kostenkennwerte für Bauelemente im Bestand
  • Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (Fördersätze der Beispielrechnungen)