Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen — was lohnt sich wirklich?
Zwei Wege führen zur geförderten Sanierung: Schritt für Schritt über Einzelmaßnahmen oder in einem Zug auf eine Effizienzhaus-Stufe. Welcher besser ist, hat sich mit der Reform vom Juli 2026 deutlich verschoben — und die meisten rechnen noch mit den alten Verhältnissen.
Fördersätze und Deckel ändern sich häufig. Die Angaben tragen den Stand Juli 2026; vor einem Antrag prüfen wir sie gegen die dann gültige Richtlinie.
Zwei Wege, zwei völlig verschiedene Mechaniken
Einzelmaßnahmen werden als direkter Zuschuss gefördert: Sie dämmen das Dach, tauschen die Fenster, erneuern die Heizung — und bekommen auf jede Maßnahme einen Prozentsatz erstattet. Sie müssen keinen Gesamtstandard erreichen und können über Jahre staffeln.
Das Effizienzhaus ist das Gegenteil: Das ganze Gebäude muss nach der Sanierung eine definierte Stufe erreichen. Gefördert wird über einen zinsverbilligten Kredit, von dem ein Teil als Tilgungszuschuss erlassen wird. Das setzt eine umfassende Sanierung voraus — und eine Finanzierung.
Was die Reform verschoben hat
Beim Effizienzhaus gibt es seit Juli 2026 nur noch Stufen mit EE-Klasse, und die Tilgungszuschüsse sind deutlich kleiner geworden: Effizienzhaus 40 EE erhält 10 Prozent, 55 EE und Denkmal EE jeweils 5 Prozent des Kreditbetrags. Die Stufen 70 EE und 85 EE bekommen gar keinen Basis-Tilgungszuschuss mehr — nur noch den zinsverbilligten Kredit und gegebenenfalls Boni. Förderfähig sind bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Bei den Einzelmaßnahmen blieb die Struktur dagegen weitgehend erhalten: 15 Prozent auf die Gebäudehülle, 30 Prozent auf die Heizung, dazu der Klimageschwindigkeitsbonus und der iSFP-Bonus. Unterm Strich heißt das: Der schrittweise Weg hat gegenüber dem Effizienzhaus an Attraktivität gewonnen.
Ein Rechenbeispiel
Einfamilienhaus, selbstgenutzt, geplant sind eine Wärmepumpe und Maßnahmen an der Gebäudehülle für 60.000 Euro. Beide Wege im Vergleich:
| Weg | Rechnung | Zuschuss |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen: Heizung | 28.000 € × (30 % + 16 %) | 12.880 € |
| Einzelmaßnahmen: Hülle mit iSFP | 30.000 € × 15 % + 30.000 € × 20 % | 10.500 € |
| Summe Einzelmaßnahmen | auf rund 88.000 € Investition | 23.380 € |
| Effizienzhaus 55 EE | 150.000 € × 5 % Tilgungszuschuss | 7.500 € |
| Effizienzhaus 55 EE als WPB | 150.000 € × 15 % (5 % + 10 % WPB) | 22.500 € |
Vereinfachtes Beispiel, Stand Juli 2026, ohne Einkommensbonus. Der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) setzt den Austausch einer alten fossilen Heizung durch den selbstnutzenden Eigentümer voraus; bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Altanlage mindestens 20 Jahre alt sein. Der iSFP-Bonus wirkt nur auf die Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro. Beim Effizienzhaus ist der Tilgungszuschuss an einen Kredit gebunden.
Was die Entscheidung wirklich bestimmt
Die Prozentsätze sind nicht der springende Punkt. Entscheidend sind vier Fragen: Wie viel investieren Sie ohnehin? Ist Ihr Gebäude ein Worst Performing Building — dann hebt der Bonus das Effizienzhaus deutlich? Passt ein Kredit zu Ihrer Situation oder brauchen Sie einen direkten Zuschuss? Und: Wollen Sie in einem Zug sanieren oder über Jahre?
Als Faustregel: Wer ohnehin nur einzelne Bauteile angeht, fährt mit dem Einzelmaßnahmen-Weg plus Sanierungsfahrplan meist besser. Wer ein energetisch schlechtes Gebäude komplett saniert und die Boni stapeln kann, kommt beim Effizienzhaus 40 oder 55 EE weiter. Welcher Weg für Ihr Haus mehr bringt, rechnen wir vorher beide durch — das ist eine halbe Stunde Arbeit und entscheidet über fünfstellige Beträge.
Häufige Fragen
- Kann ich beide Wege kombinieren?
- Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber erst Einzelmaßnahmen fördern lassen und später auf eine Effizienzhaus-Stufe gehen — bei der schrittweisen Sanierung werden die Fördersätze dann nur für den jeweils neuen Teil gewährt. Die Reihenfolge will geplant sein, sonst verschenken Sie Deckel.
- Warum lohnt sich Effizienzhaus 70 oder 85 kaum noch?
- Weil diese Stufen seit Juli 2026 keinen Basis-Tilgungszuschuss mehr erhalten. Es bleibt der zinsverbilligte Kredit und gegebenenfalls Boni. Wer diese Stufen anstrebt, sollte vorher prüfen, ob der Einzelmaßnahmen-Weg mit demselben Bauprogramm nicht mehr Zuschuss bringt.
- Was ist der praktische Unterschied zwischen Zuschuss und Tilgungszuschuss?
- Der Zuschuss wird ausgezahlt, der Tilgungszuschuss wird mit einem Kredit verrechnet — eine Barauszahlung gibt es nicht. Wer keine Finanzierung will oder braucht, ist mit dem Einzelmaßnahmen-Zuschuss praktischer bedient.
Quellen und Grundlagen
- Richtlinie BEG Wohngebäude vom 17.07.2026 — Nr. 8.3 (150.000 €/WE) und Nr. 8.4.1 (Tilgungszuschüsse der EE-Stufen)
- Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 — Fördersätze, Höchstgrenzen, iSFP-Bonus