Warum die Datengrundlage über den Energieausweis entscheidet
Die Zahl im Energieausweis ist nur so gut wie die Daten dahinter. Und genau dort liegt der Schwachpunkt — nicht in der Software, sondern in der Aufnahme.
Die kursierende Zahl stimmt so nicht
Man liest häufig, „45 Prozent der Energieausweise in Deutschland seien fehlerhaft“. Eine solche offizielle, nationale Fehlerquote gibt es nicht — weder vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik noch vom ifeu. Wir übernehmen diese Behauptung deshalb bewusst nicht.
Was die 45 Prozent wirklich sind
Das Fraunhofer-IBP (Erhorn) hat die Ergebnisabweichung der Bewertungsmethoden untersucht: rund 45 Prozent bei der detaillierten und rund 38 Prozent bei der vereinfachten Methode. Das ist die Streuung der Rechenverfahren, nicht der Anteil falscher Ausweise. Die Hauptfehlerquelle dabei: die Datenerhebung.
Wie stark schon dieselben Eingangsdaten streuen, zeigt eine GdW-Untersuchung von 2006: Für dasselbe Objekt kamen sieben Aussteller auf Ergebnisse, die um rund 25 Prozent auseinanderlagen. Eine britische Studie nennt für dortige EPCs sogar 36 bis 62 Prozent fehlerhafte Datensätze — nicht auf Deutschland übertragbar, aber ein Hinweis auf die Größenordnung.
Was das praktisch bedeutet
Wenn die Aufnahme der Schwachpunkt ist, dann entscheidet sie über alles Weitere: Eine falsch geschätzte Fläche, ein aus einer Tabelle übernommener U-Wert, ein übersehener Anbau — und die empfohlene Maßnahme geht am Gebäude vorbei.
Deshalb arbeiten wir nicht mit Pauschalen. Wir messen jede Fläche selbst auf, bauen ein 3D-Modell und leiten daraus Massen und Bauteile ab. Erst diese Datengrundlage macht die Zahl im Ausweis belastbar — und die Maßnahme, die daran hängt.
Häufige Fragen
- Woher kommen die U-Werte, wenn niemand das Haus gesehen hat?
- Bei Online-Ausweisen aus Tabellen und Baualtersklassen. Das trägt für eine grobe Einordnung, aber nicht für eine Investitionsentscheidung — dafür braucht es die tatsächlichen Bauteilaufbauten aus einer Aufnahme vor Ort.
- Kann ich einen fehlerhaften Ausweis korrigieren lassen?
- Ja. Eine irrtümlich erzeugte DIBt-Registriernummer lässt sich unter Angabe des alten und neuen Nummernpaares löschen; die Fristen sind allerdings eng, im Zweifel zeitnah kümmern.
Quellen und Grundlagen
- Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP), Erhorn: Untersuchung zur Ergebnisabweichung der energetischen Bewertungsmethoden (rund 45 % detailliert, rund 38 % vereinfacht)
- GdW-Vergleichsuntersuchung 2006: sieben Aussteller, dasselbe Objekt, rund 25 % Ergebnisstreuung
- BRE (Großbritannien): Untersuchungen zur Datenqualität von Energy Performance Certificates